Allgemeine Geschäftsbedingungen

der mediaprint mauthe kalender verlag GmbH

(Stand Mai 2013)

 

§ 1       Geltungsbereich

 

(1)               Lieferungen und Leistungen sowie Angebote der mediaprint mauthe kalender verlag GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweiligen Fassung zum Zeitpunkt der Bestellung. Diese gelten somit in der jeweils gültigen Form auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Regelungen gelten nur, soweit sie durch den Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.

(2)               Anders lautenden Einkaufsbedingungen oder Bestimmungen in der Gegenbestätigung des Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) wird hiermit widersprochen.

(3)               Mit Absenden einer Bestellung erkennt der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen an.

 

§ 2       Vertragsschluss

 

(1)               Die Präsentation oder Darstellung von Waren und Produkten im Onlineshop, in Katalogen, Prospekten oder in sonstiger Weise durch den Auftragnehmer stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.

(2)               Erst die Bestellung einer Ware oder Leistung durch den Auftraggeber ist ein bindendes Angebot im rechtlichen Sinne. Ein Kaufvertrag kommt mit verbindlicher Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande.

(3)               Im Online-Shop hat der Auftraggeber die Möglichkeit per Mausklick Waren auszuwählen und in seinen Warenkorb zu legen. Solange sich die Waren im Warenkorb befinden, besteht jederzeit die Möglichkeit die getroffene Auswahl zu erweitern, zu verändern oder zu löschen. Erst durch Anklicken des Buttons "kostenpflichtig bestellen" auf der letzten Seite des Bestellvorgangs gibt der Auftraggeber eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab.

(4)               Bei Bestellungen im Online-Shop können diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter den jeweiligen Shop-Seiten unter AGB eingesehen werden. Der Auftragnehmer kann diese ausdrucken oder speichern, indem er die übliche Funktion seines Internet-Browsers nutzt. Die Bestelldaten können zusätzlich archiviert werden, indem die auf der letzten Seite des Bestellablaufs im Online-Shop zusammengefassten Daten mit Hilfe der Funktion des Browsers gespeichert werden. Die automatische Bestellbestätigung, die der Auftraggeber per E-Mail nach Abschluss seiner Bestellung an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse erhält, kann ebenfalls gespeichert und ausgedruckt werden und enthält noch einmal die Daten der jeweiligen Bestellung sowie dies AGB.

(5)               Bei Bestellungen im Online-Shop werden die Bestelldaten zur Abwicklung der Bestellung durch den Auftragnehmer gespeichert, sind aber aus Sicherheitsgründen nicht unmittelbar vom Auftraggeber abrufbar. Dem Auftraggeber wird ein passwortgeschützter direkter Zugang ("Mein Benutzerkonto") angeboten. Hier können bei entsprechender Registrierung Daten über abgeschlossene, offene und kürzlich versandte Bestellungen eingesehen und Adressdaten, eventuelle Zahldaten und einen eventuellen Newsletter verwaltet werden.

(6)               Mit Abgabe der Bestellung versichert der Auftraggeber, dass er volljährig ist.

(7)               Eine Bestätigung über den Eingang der Bestellung stellt noch keine Annahme des Angebotes des Auftraggebers dar, sondern soll diesen nur über den Eingang der Bestellung bei dem Auftragnehmer informieren.

(8)               Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, ein verbindlicher Vertrag kommt somit erst durch eine separate Auftragsbestätigung, Versandbestätigung oder die Auslieferung der Ware zustande. Der Auftragnehmer behält sich Warenverfügbarkeit und Produktänderungen durch Weiterentwicklung oder Modellwechsel vor.

(9)               Alle Angaben (Maße, Fassungsvermögen, Materialien, Farben, Formen, Gewichte, Beschreibungen, Abbildungen) in sämtlichen Katalogen, Listen, Onlineshops oder in sonstiger Weise beruhen auf Herstellerangaben und können daher nicht als zugesicherte Eigenschaften gelten. Daher behält sich der Auftragnehmer im Rahmen des Zumutbaren Abweichungen, Irrtümer und Änderungen des Angebots vor.

(10)           Muster werden ab Werk auf Rechnung geliefert und können innerhalb von 4 Wochen nach Rechnungsdatum zurückgesandt werden.

 

§ 3       Preise

 

(1)               Die Preise des Auftragnehmers sind, soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, Nettopreise und verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Die Preise des Auftragnehmers gelten ab Werk. Sie schließen Zölle, Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Sofern nicht anders beschrieben, gelten die angegebene Preise jeweils für ein Exemplar, etwaig abgebildetes Dekorationsmaterial ist nicht im Preis inbegriffen. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Etwaige Änderungen von Zöllen, Umsatzsteuer, Wechselkursen oder Frachtkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers, ohne dass hierdurch ein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht des Auftraggebers begründet wird. Druckfehler in der Preisliste berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen. Mit dem Erscheinen von jeweils aktuellen Preislisten verlieren die früheren ihre Gültigkeit.

(2)               Es gelten die Preise in Euro zum Zeitpunkt der Bestellung. Die in einer etwaigen Annahme des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.

(3)               Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.

(4)               Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Änderung angelieferter oder übertragener Daten, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.

 

§ 4       Zahlungsbedingungen

 

(1)               Der Kaufpreis wird sofort mit Bestellung fällig. Die Zahlung der Waren erfolgt entweder gegen Vorkasse (Überweisung, Kreditkarte, Bankeinzug, Barzahlung bei Abholung), per Nachnahme oder auf Rechnung, sofern dies zuvor zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer vereinbart wurde. Der Bankeinzug erfolgt, wenn die Ware das Lager des Auftragnehmers verlässt. Die Belastung des Kreditkartenkontos des Auftraggebers erfolgt mit Abschluss der Bestellung.

(2)               Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Eine eventuell zwischen den Parteien individuell getroffene Skontovereinbarung bezieht sich grundsätzlich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten.

(3)               Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen.

(4)               Der Auftragnehmer ist berechtigt, ohne Angaben von Gründen Vorkasse, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, insbesondere aber nicht ausschließlich bei Vorleistungen, Lieferungen ins Ausland oder hohen Auftragswerten. Dies wird dem Auftraggeber spätestens mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt. Der Rechnungsbetrag ist binnen 3 Tagen auf das Konto des Auftragnehmers zu überweisen.

(5)               Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen oder wegen einer solchen ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit der Auftragnehmer etwaigen Verpflichtungen nach § 13 Abs. 5 nicht nachgekommen ist.

(6)               Der Auftragnehmer ist trotz anderslautender Bestimmungen des Auftraggebers berechtigt, Zahlungen zunächst auf zeitlich frühere Forderungen anzurechnen. Er wird den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind dem Auftragnehmer Kosten und Zinsen entstanden, so ist er berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt die Hauptleistung anzurechnen.

(7)               Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Auftragnehmer über den Betrag verfügen kann.

 

§ 5       Zahlungsverzug

 

(1)               Der Auftraggeber gerät bei erfolgter Lieferung mit Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungsdatum oder einer anderen Zahlungsaufforderung in Zahlungsverzug ohne dass es hierfür einer Mahnung bedarf.

(2)               Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu zahlen, bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

(3)               Dem Auftragnehmer steht an vom Auftraggeber angelieferten Druckvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

(4)               Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer die gesamte Restschuld fällig zu stellen, Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Das Recht zur Geltendmachung von Schadensersatz anstatt der Leistung bleibt unberührt. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.

 

§ 6       Eigentumsvorbehalt

 

(1)               Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren bis zur Bezahlung seiner gesamten Forderungen einschließlich Nebenforderungen und Begleichung eines etwaigen Kontokorrentsaldos, die zum Zeitpunkt der Zahlung bestehen, vor. Sämtliche Abschlüsse gelten daher als ein Abschluss. Bei vertragswidrigem Verhalten durch den Auftraggeber, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vertragsgegenstände zurückzunehmen. Macht der Verkäufer auf Grund seines Eigentums von seinem Recht auf Rücknahme der Ware Gebrauch, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dies schriftlich erklärt wird. Nach Rücknahme ist der Auftragnehmer zur Verwertung befugt. Der Erlös wird abzüglich der Verwertungskosten auf die Verbindlichkeiten des Auftraggebers angerechnet.

(2)               Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Bei Eingriffen Dritter, wie Pfändungen, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Für jegliche etwaige Kosten, die dem Auftragnehmer durch eine Drittwiderspruchsklage entstehen, haftet der Auftraggeber, sofern der Dritte nicht zur Erstattung in der Lage ist.

(3)               Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Be- und Verarbeitung entstehenden neuen Fabrikate; insoweit erwirbt der Auftraggeber Eigentum für den Auftragnehmer und gilt als Verwahrer für diesen. Wird die Kaufsache mit anderen, dem Auftragnehmer nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt der Auftragnehmer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt Vermischung in der Weise, dass die Sache des Auftraggebers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Auftraggeber verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum für den Auftragnehmer.

(4)               Im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs ist der Auftraggeber berechtigt, unter diesen Vorbehalt fallende Ware zu verarbeiten, umzubilden oder zu veräußern. Zur Sicherung aller Forderungen des Auftragnehmers tritt der Auftraggeber im Voraus diejenigen Forderungen, die ihm aus der Veräußerung von Eigentumsvorbehaltsware des Auftragnehmers gegen seine Abnehmer zustehen, an den Auftragnehmer ab, auch soweit die Ware in verarbeitetem Zustand weiter verkauft wird. Beim Weiterverkauf von Waren, an denen der Auftragnehmer Miteigentum entsprechend den obigen Bestimmungen erwirbt, wird der entsprechende Anteil der Forderungen des Auftraggebers an seine Abnehmer abgetreten. Der Auftragnehmer nimmt diese Abtretung an.

(5)               Solange der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen fristgemäß nachkommt, ist er ermächtigt, die Forderungen selbst einzuziehen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer auf Verlangen eine genaue Aufstellung der danach dem Auftragnehmer zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. zu übermitteln und dem Auftragnehmer alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen nötigen Auskünfte zu erteilen. Der Auftraggeber ermächtigt den Auftragnehmer, sobald der Auftraggeber mit einer Zahlung in Verzug kommt, die Abnehmer von dieser Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen.

(6)               Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers insoweit freizugeben, als der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt dem Aufragnehmer.

 

§ 7       Auftraggeberpflichten und Haftungsfreistellung bei veredelter Ware

 

(1)               Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine übermittelnden und zur Bedruckung bestimmten Daten vor Druckfreigabe auf ihre inhaltliche Richtigkeit, auf ihre Vollständigkeit und – nach den Vorgaben des Auftragnehmers – auf Geeignetheit zur Erzielung einer ausreichenden Druckqualität zu überprüfen.

(2)               Der Auftraggeber ist des Weiteren verpflichtet, seine Daten vor Druckfreigabe daraufhin zu überprüfen, ob der Inhalt einer daraus herzustellenden Lieferung gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere im Bereich des Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrechts sowie des Patent-, Geschmacksmuster- und Gebrauchsmusterrechts verstößt oder sonstige Rechte Dritter (z.B. vertragliche Rechte) verletzt.

(3)               Der Auftragnehmer hat keine Prüf- und Warnpflicht bezüglich der für den Auftraggeber nach § 7 Abs. 1 und 2 bestehenden Verpflichtungen.

(4)               Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer von allen Ansprüchen freizustellen, die Dritte gegen den Anbieter aufgrund von Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen oder Rechtsverletzungen geltend machen, sofern die (behaupteten) Verstöße oder Verletzungen auf (Daten-) Inhalte oder auf Angaben des Auftraggebers beruhen.

(5)               Nachträgliche Änderungen gegenüber ursprünglich eingereichten Vorgaben und (Daten-)Inhalten sind schriftlich mitzuteilen. Sofern der Auftragnehmer ausschließlich mündlich übermittelte Änderungen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers durchführt, so geschieht dies ohne Haftung für deren inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Geeignetheit zur Erzielung einer ausreichenden Druckqualität. Änderungen gegenüber ursprünglich eingereichten Vorgaben und (Daten-)Inhalten werden nach der aufgewendeten Arbeitszeit und dem verwendeten Material berechnet.

(6)               Die Farben der im Internet abgebildeten Artikel und Farbskalen sind nicht verbindlich. Farbabweichungen sind möglich. Die gewünschten Druckfarben können nur auf weißen Untergründen weitgehend farbgetreu wiedergegeben werden. Bei andersfarbigen Artikeln ist gegebenenfalls ein weißer Unterdruck erforderlich.

 

§ 8       Korrekturabzug und Druckfreigabe

 

(1)               Der Auftraggeber erhält mindestens einmalig, ggf. zusätzlich nach jeder Änderung einen Korrekturabzug (kein verbindlicher Farbproof!) vorzugsweise per E-Mail, alternativ per Fax oder per Post.

(2)               Wird vom Auftraggeber oder dessen Bevollmächtigten für eine Druckvorlage durch Unterschrift eine Druckfreigabe erteilt, gilt die Vorlage als genehmigt. Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehler, die bei genehmigten Vorlagen übersehen wurden.

(3)               Der Auftraggeber verpflichtet sich, ihm zugesandte Druckvorlagen oder Korrekturabzüge innerhalb von 7 Tagen nach Absendung durch den Auftragnehmer zu prüfen und vorliegende Mängel in diesem Zeitraum schriftlich zu rügen. Sofern der Auftraggeber innerhalb der vorgenannten 7-Tagefrist keine gegenteilige schriftliche Mitteilung des Kunden zugeht, gelten Korrekturabzüge oder Druckvorlagen als vom Auftraggeber akzeptiert und abgenommen.

 

§ 9       Lieferung

 

(1)               Die Aufgabe der Lieferung an den Auftraggeber nimmt der Auftragnehmer mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2)               Die Lieferung von Waren erfolgt grundsätzlich ab Werk an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Einige Artikel können nur in Versandeinheiten (VE) abgegeben werden (Hinweis im Artikeltext). Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Waren sowohl von seinem Lager aus als auch von jedem anderen Ort aus an den Kunden zu versenden. Die Lieferung erfolgt je nach Warenmenge und -gewicht per Paketdienst oder Spedition. Die jeweiligen Versandkosten werden gesondert aufgeführt.

(3)               Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht an den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Auftragnehmers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Bei Verbrauchergeschäften geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Übergabe der verkauften Sache an den Auftraggeber auf diesen über.

(4)               Eine Transportversicherung wird bei Versendung von Ware per Paketdienst nicht abgeschlossen. Der Transportführer haftet entsprechend seiner Bestimmungen. Bei Versendung von Ware durch eine Spedition ist diese nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers versichert.

(5)               Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.

(6)               Die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

(7)               Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung ist für den Kunden nicht von Interesse.

(8)               Nimmt der Auftraggeber die Ware bei Lieferung, gleich aus welchem Grund, nicht sofort in Empfang, gehen alle daraus erwachsenden Kosten (z.B. Lagerkosten) zu Lasten des Auftraggebers, unbeschadet des Rechts des Auftragnehmers, die Ware an Dritte zu verkaufen und den Auftraggeber für einen etwaigen Verlust haftbar zu machen. Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, so ist der Auftragnehmer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

(9)               Sollte die erfolgreiche Zustellung der Ware trotz dreimaligen Auslieferversuchs scheitern, ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(10)           Gerät der Auftragnehmer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. Sofern der Auftragnehmer die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1/2 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers.

(11)           Ist ein vom Auftraggeber bestelltes Produkt nicht lieferbar, insbesondere weil der Auftragnehmer von einem Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall wird der Auftraggeber unverzüglich informiert. Bereits geleistete Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet.

(12)           Liefer- und Leistungsverzögerungen sowie Betriebsstörungen, sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Auftragnehmer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, Aufruhr, behördliche Anordnungen sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, hat der Auftragnehmer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Auftraggeber nicht zur Kündigung des  Vertragsverhältnisses. Die Lieferfrist verlängert sich um die Dauer der Verzögerung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit.  Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Die Grundsätze über den Wegfall der Geschäftsgrundlage bleiben unberührt. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, sind beide Parteien, der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung, berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich der Auftragnehmer nur berufen, wenn er den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt.

(13)           Eine Änderung etwaiger Qualitätsvorschriften und/oder Einwände, welche aufgrund von Patentschriften, Warenzeichen und anderen immateriellen Rechte durch Dritte erhoben werden sollten, begründen kein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht des Auftraggebers.

(14)           Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragung hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.

(15)           Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so hat der Auftraggeber diese sofort bei Anlieferung direkt bei dem Zusteller zu reklamieren.

 

§ 10     Mehr- oder Minderlieferungen

 

Aus technischen Gründen sind bei Druckaufträgen (individualisierte Ware) Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% zulässig. Bei Verbrauchergeschäften sind lediglich Minderlieferungen von bis zu 10 % zulässig. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %.

 

§ 11     Verbraucherregelungen

 

(1)               Verbraucher i.S.v. § 13 BGB haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Soweit Sie die Waren nicht für ihre gewerbliche oder selbständige Tätigkeit beziehen, gelten nachfolgende Regelungen.

(2)               Sie haben gemäß § 357 Absatz 3 Satz 1 BGB, abweichend von § 346 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 EGBEB, Wertersatz für eine Verschlechterung der Sache zu leisten, soweit die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht.

(3)               Soweit Ihnen ein Widerrufsrecht nach § 312d Absatz 1 Satz 1 zusteht, habe Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. 

(4)               Widerrufsrecht:

 

Sie haben ein Widerrufsrecht, entsprechend der nachfolgenden Widerrufsbelehrung.

 

- Beginn Widerrufsbelehrung -

 

Ausübung und Frist des Widerrufsrechts:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB  sowie unserer Pflichten gemäß § 312 g Abs. 1 Satz 1 sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 3 EGBEB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

 

Der Widerruf ist zu richten an:


mediaprint mauthe kalender verlag GmbH

Siemensstraße 4-6

D-67227 Frankenthal

Telefax: 0 62 33 / 7709-641

E-Mail: [email protected]


Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.


Ausnahmen vom Widerrufsrecht:


Das Widerrufsrecht besteht nicht bzw. erlischt

(1)               wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben,

(2)               bei Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, deren Datenträger vom Kunden entsiegelt worden ist,

(3)               bei Lieferungen von Zeitungen oder Zeitschriften, es sei denn der Verbraucher hat seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben,

(4)               bei Lieferung von Waren die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,

(5)               bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (wie dies bei Mustern oder veredelter Ware der Fall ist, die nach Vorgaben des Kunden bedruckt werden).

 

- Ende der Widerrufsbelehrung -

 

§ 12     Beanstandungen

 

(1)               Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich, bei Verbrauchergeschäften spätestens binnen 14 Tagen zu prüfen. Liegt ein Handelsgeschäft i.S.v. § 343 HGB vor, hat der Auftraggeber seinen  nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachzukommen.

(2)               Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreif- bzw. Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druck- bzw. Fertigungsfreigabe anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.

(3)               Beanstandungen von offensichtlichen Mängeln sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware, von versteckten Mängeln innerhalb einer Woche nach ihrer Entdeckung zulässig und müssen dem Auftragnehmer schriftlich angezeigt werden.

 

§ 13     Mängelgewährleistung

 

(1)               Die Gewährleistungsrechte des Auftraggebers richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer gelten die Regelungen in § 14 dieser Bedingungen.

(2)               Eine Garantie wird von dem Auftragnehmer nicht erklärt.

(3)               Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers beträgt bei Verbrauchern bei neu hergestellten Sachen 2 Jahre, bei gebrauchten Sachen 1 Jahr. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist bei neu hergestellten Sachen und bei gebrauchten Sachen 1 Jahr. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist. Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen gilt ebenfalls nicht für Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Gegenüber Unternehmern ebenfalls ausgenommen von der Verkürzung der Verjährungsfristen ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB.

(4)               Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Auftragnehmers nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Waren, wenn der Auftraggeber eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.

(5)               Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Zu derartigen Maßnahmen ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, wenn der Auftraggeber bereits selbst Eingriffe in das Produkt vorgenommen hat, die die Wiederherstellung einer mangelfreien Sache erschweren.  Der Auftraggeber ist berechtigt, seinerseits eine bestimmte Art der Nacherfüllung zu verlangen, wenn für ihn die jeweils andere Form der Nacherfüllung unzumutbar ist.

(6)               Ist der Auftragnehmer zur Mangelbeseitigung bzw. Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder schlägt in sonstiger Weise die Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

(7)               Geringfügige Farbabweichungen sowie Abweichungen bei Werbeeindrucken oder -aufdrucken hinsichtlich Farbe, Passer, Stand und Satz sind technisch bedingt und zu tolerieren. Größere Abweichungen im Werbeeindruck oder -aufdruck und Satzfehler im Werbeeindruck oder -aufdruck berechtigen nur zur Reklamation der Werbeeindruckleistung; Schadensersatz und/oder Minderung kann sich deshalb nur bis höchstens auf den für diese Leistung vereinbarten Rechnungsbetrag erstrecken. Eine Reklamation des kompletten Lieferungs-  und Leistungsumfanges ist ausgeschlossen.

(8)               Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.

(9)               Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet der Auftragnehmer nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

(10)           Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Der Auftragnehmer haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet er nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Auftraggebers.

 

§ 14     Haftungsausschluss

 

(1)               Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

(2)               Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein vom Auftragnehmer garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Auftraggeber gegen solche Schäden abzusichern.

(3)               Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in § 14 Abs. 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens des Anbieters entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(4)               Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für dessen Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(5)               Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken (z. B. Digital Proofs) und Auflagendruck. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen ausgeschlossen.

(6)               Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Auftragnehmer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Der Auftragnehmer haftet wie ein Bürge, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder solche Ansprüche nicht durchsetzbar sind.

 

§ 15     Abtretungs- und Verpfändungsverbot

 

Die Abtretung oder Verpfändung von dem Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung des Auftragnehmers ausgeschlossen, sofern der Auftraggeber nicht ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachweist.

 

§ 16     Verwahren, Versicherung

 

(1)               Vorlagen, insbesondere Daten und Datenträger, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(2)               Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden, soweit sie vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt sind, bis zum Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Für Beschädigungen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(3)               Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.

 

§ 17     Speicherung und Verarbeitung von Daten

 

(1)               Für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden durch den Auftragnehmer gespeichert und für die Bestellabwicklung im erforderlichen Umfang an beauftragte Dienstleister weitergegeben.

(2)               Beachten Sie hierzu auch unsere Informationen zum Datenschutz.

 

§ 18     Periodische Arbeiten

 

Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können nur mit einer Frist von mindestens 3 Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden.

 

§ 19     Urheberrecht / Gewerbliche Schutzrechte

 

(1)               Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

(2)               Sämtliche Grafiken und Texte im Katalog oder Onlineshop unterliegen dem Urheberrecht / Copyright und dürfen nicht, auch nicht teil- oder auszugsweise, veröffentlicht, anderen zugänglich gemacht oder in sonstiger Weise genutzt oder veröffentlicht werden.

(3)               Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Katalog oder Onlineshop enthaltenen Urheberrechtsvermerke oder andere Hinweise auf derartige Rechte weder zu entfernen noch unkenntlich zu machen.

 

§ 20     Vertragspartner, Kontakt

 

Vertragspartner bei Bestellungen ist die

 

mediaprint mauthe kalender verlag GmbH

Siemensstraße 4-6

D-67227 Frankenthal

Telefon: 0 62 33 / 7709-600

Telefax: 0 62 33 / 7709-641

E-Mail: [email protected]

 

Geschäftsführer:         Dr. Otto W. Drosihn

Dr. Torsten Jansch

 

Handelsregister Ludwigshafen HRB 62210

Umsatzsteuer ID-Nummer DE 814 086 370

 

§ 21     Impressum

 

Dem Auftragnehmer bleibt es unbenommen auf den Vertragserzeugnissen ohne besondere vorherige Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinzuweisen. Soll dieser Hinweis entfallen, bedarf es einer vorherigen Vereinbarung in Schriftform.

 

§ 22     Handelsbrauch

 

Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

 

§ 23     Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

 

(1)               Erfüllungsort ist Frankenthal als Sitz des Auftragnehmers.

(2)               Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Sitz des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist daneben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

(3)               Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

(4)               Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und diejenige des gesamten Rechtsgeschäfts nicht berührt.

(5)               Diese AGB treten an die Stelle aller früheren AGB und ersetzen diese.

 

mediaprint mauthe kalender verlag GmbH

 

 
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